KONZEPT ZUR UMSETZUNG DER CORONAVIRUS-TESTVERORDNUNG

Basis dieses Konzeptes ist die jeweils aktuelle „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV).
Ziel des Konzeptes ist die Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Sämtliche Testungen sind freiwillig.

Dieses Testkonzept wurde dem Gesundheitsamt des Landkreises Osnabrück zur Genehmigung vorgelegt.

Hier können Sie sich unser Konzept herunterladen:

Konzept Coronavirus-Testverordnung herunterladen

 

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unsere Qualitätsmanagement-Beauftragte Dr. Kristina Bürkle unter Tel. 05476 801861152 oder buerkle(at)pflegeteam-caselato.de wenden.